Steuervorteile für Stifter und Spender

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Die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen und das Engagement der Stifterinnen und Stifter erfährt hohe Wertschätzung durch die Gesellschaft. Der Gesetzgeber hat Ihnen deshalb bedeutende steuerliche Vorteile eingeräumt:

Schenkungssteuer

Stiftungsbeiträge sind von der Schenkungssteuer befreit.

Erbschaftssteuer

Die Vererbung von Vermögen an eine Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit. Die Einbringung geerbten Vermögens in eine Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgt.

Einkommenssteuer

Die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital durch Spende, Stiftung oder Zustiftung kann bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro als Spende abgesetzt werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Er kann im Jahr der Übertragung oder verteilt über 10 Jahre abgesetzt werden. 

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Bankverbindung

Nassauische Sparkasse
IBAN: DE17 5105 0015 0555 5500 03
BIC: NASSDE55XXX
Konto: 555 550 003
BLZ: 510 500 15
Inhaber: Bürgerstiftung Unser Land!