Wir fördern Projekte
"Rheingau und Taunus gemeinsam erhalten und entwickeln"
Wir fördern Projekte
Wir fördern aus unseren Stiftungsmitteln Personen und Institutionen, die mit der Realisierung von Projekten beitragen
- zur Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaften
- zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt
- zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes
- zu regionaler Identität und bürgerschaftlichem Engagement im Sinne des Stiftungszweckes.
Projekteigenschaften
Die Projekte sollen dem Gemeinwohl dienen und Beiträge zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität leisten. Die Förderung ist nicht auf bauliche Investitionen beschränkt. Es können auch Dienstleistungen, Heimatkunde, Brauchtumspflege oder kreative Tätigkeiten wie Kunst, Theater, Film oder sonstige Medien einbezogen werden, wenn sie den Bezug zu den oben genannten Themen aufweisen.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, der projektweise festgelegt wird. Es wird eine gemeinsame Finanzierung mit anderen Fördermittelgebern angestrebt. Die Gesamtfinanzierung eines Projektes muss in einem Finanzierungsplan aufgezeigt werden. Die Förderbestimmungen sind in der Förderrichtlinie ersichtlich.
Wie beantragt man eine Förderung?
Der Antrag soll möglichst im ersten Quartal des Jahres eingereicht werden. Die Vorbesprechung zu Projektideen sollte bereits im Vorjahr beginnen. Zur Antragstellung bedarf es eines Förderantrages und einer Projektbeschreibung.
Projekte
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