Stiften

Frauen auf Blumenwiese
Almauftrieb
kaufmannsweg

Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Der kontinuierliche Aufbau des Stiftungskapitals ist deshalb wichtig. Durch eine Zustiftung können Sie unsere finanzielle Grundlage nachhaltig stärken, denn sie fließt in das Grundstockvermögen ein. Es betrug Ende 2013, im vierten Jahr nach der Gründung, 68.000 Euro. Das Kapital ist nachhaltig und sozial verträglich angelegt.

Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, bleibt dieser Betrag für alle Zeiten erhalten. Für die Förderung von Projekten im Sinne des Stiftungszweckes dürfen nur die Kapitalerträge eingesetzt werden. Aus diesem Grunde sind für eine Zustiftung mindestens 500 Euro erwünscht. Auch „juristische Personen“ wie z.B. Firmen oder Institutionen können zustiften.

Zustifterinnen und Zustifter können Mitglieder der Stiftungsversammlung werden. Sie tagt in der Regel einmal im Jahr und wählt den Stiftungsrat, das wichtigste Entscheidungsorgan der Stiftung. Die Stifterinnen und Stifter erhalten Informationen über die Stiftung und werden zu Veranstaltungen eingeladen

Wenn Sie eine Zustiftung erwägen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung, Ramona Divivier, Tel. 06775 – 960255 oder per E-Mail. Wir garantieren die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten. Falls Sie jedoch das Anliegen der Stiftung in der Öffentlichkeit vertreten wollen, unterstützen wir sie gerne dabei.

Mehr zum Thema

Bankverbindung

Nassauische Sparkasse
IBAN: DE17 5105 0015 0555 5500 03
BIC: NASSDE55XXX
Konto: 555 550 003
BLZ: 510 500 15
Inhaber: Bürgerstiftung Unser Land!